Geprüfte Fachkundige Person zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge

 

Zum Thema Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gem. § 5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen am Arbeitsplatz durchzuführen. Dabei müssen eventuell vorhandene Gefährdungen ermittelt und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung dazu bestimmt werden. Des Weiteren müssen Betriebe bei der Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5, des § 7 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln. Dabei sind insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander, oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.

 

Zielsetzung Erwerb und Nachweis der Fachkunde für eine geprüfte fachkundige Person für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge gemäß BetrSichV. Die Qualifizierung wird entsprechend der VG 002 der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge zur Qualifizierung von Personen (FKH) im Haus der Technik durchgeführt. Nach bestandener Abschlussprüfung wird ein Zertifikat erteilt, durch welches die entsprechend der BetrSichV erforderliche Qualifikation und Kompetenz bescheinigt wird.

Veranstaltungsort: Essen
Termin: 31.03.2025 – 01.04.2025
www.hdt.de/VA25-00066