Geprüfte elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) für die Prüfung von Kranen
Zum Thema Krane und Hebezeuge müssen entsprechend § 14 (4) und (2) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bzw. § 26 der Unfallverhütungsvorschrift Krane DGUV V52 (früher BGV D6) mindestens einmal jährlich durch eine Befähigte Person bzw. durch einen Prüfsachverständigen geprüft werden. Dabei ist aber zu beachten, dass die in der DGUV V3 geforderten Prüfungen in bestimmten Zeitabständen durch diese Prüfungen nicht abgedeckt werden. Der Arbeitgeber hat zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederholt zu prüfen oder prüfen zu lassen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen obliegt einer Elektrofachkraft. Stehen für die Mess- und Prüfaufgaben geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung, dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen (Verantwortlichkeit klarstellen bzw. Anbindung zur Rechtsnorm herstellen!). Weitere Informationen finden Sie auch unter krananlagen-info.de
Zielsetzung Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Prüfung zu diesem Seminar wird den Teilnehmenden eine entsprechende Qualifizierung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) für Krane ausgestellt und die Berechtigung zum Zugang zu elektrischen Betriebsräumen an Kranen erworben.
Veranstaltungsort: Essen
Termin: 10.10.2024 – 11.10.2024
www.hdt.de/VA24-00259