Geprüfte befähigte Person zur Prüfung von Offshorekranen und Kranen unter Offshorebedingungen

 

Zum Thema Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z. B. aus einem Lastabsturz, Umsturz des Kranes oder Versagen der Krankonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können.  Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, kann durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet werden. Im Vergleich zu Onshore-Anlagen sind mit dem Betrieb von Offshore-Anlagen deutlich höhere Gefährdungen verbunden. Zum einen unterliegen diese Anlagen wesentlich höheren und auch anderen Beanspruchungen, zum anderen werden mit den Anlagen regelmäßig auch Personen gehoben.  

 

Zielsetzung Erwerb und Nachweis der Sachkunde für eine Qualifizierung von Befähigten Personen (Kransachkundige) für die Prüfung von Offshorekranen und Kranen unter Offshorebedingungen. Die Qualifizierung wird entsprechend der Verfahrensgrundsätze (VG) 002 der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge zur Qualifizierung von Personen (FKH) im Haus der Technik durchgeführt.  Nach bestandener Abschlussprüfung wird ein Zertifikat erteilt, durch welches die entsprechend der BetrSichV erforderliche Qualifikation und Kompetenz bescheinigt wird.  

Veranstaltungsort: Essen
Termin: 24.06.2024 – 27.06.2024
www.hdt.de/VA24-00248