Geprüfte Befähigte Person zur Erstellung einer Risikobeurteilung für Krane und Hebezeuge

 

Zum Thema Entsprechend der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eine Risikobeurteilung für seine Maschine erstellen, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Anschließend muss unter Berücksichtigung dieser Risikobeurteilung die Maschine konstruiert und gebaut werden. Diese muss unter den vorgesehenen Bedingungen – aber auch unter Berücksichtigung einer „vernüftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung“ – sicher funktionieren, ohne dass Personen einer Gefährdung ausgesetzt sind.

 

Zielsetzung In dieser Fachveranstaltung sollen die Teilnehmer/-innen lernen, wie eine Risikobeurteilung für einen Kran erstellt wird bzw. es soll den Teilnehmenden vermittelt werden, wie man eine Risikobeurteilung bewerten kann. Es wird anhand von konkreten Gefährdungen, die beim Kranbetrieb auftreten können, eine Risikobeurteilung erläutert.

Veranstaltungsort: Essen
Termin: 26.09.2024 – 27.09.2024
www.hdt.de/VA24-00260