
Geprüfte Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln
Zum Thema Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellen. Zu den Anschlagmitteln gehören z. B. Anschlag-Stahlseile mit Schlaufen, Endlosseile (Grummets), Seilgehänge mit Aufhängering und Haken, Anschlagketten, Kranzketten, Kettengehänge mit Verkürzungseinrichtung, textile Anschlagmittel wie z. B. Chemiefaser-Hebebänder, Rundschlingen sowie kombinierte Anschlagmittel. Ferner zählen auch lösbare Verbindungsteile, z. B. Schäkel, Textilverbinder, Kuppelglieder und andere Zubehörteile dazu. Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) haben die Arbeitgebenden Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Die Arbeitgebenden legen ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu erfüllen haben (befähigte Personen).
Zielsetzung Diese Schulung dient der Arbeitssicherheit. Die Befähigung zur Prüfung von Anschlagmitteln trägt dazu bei, Kraneinsätze sicherer zu machen. Nur wenn Mängel an Anschlagmitteln durch entsprechend unterwiesenes Prüfpersonal rechtzeitig erkannt werden, können sichere Lastaufnahme und Transporte gewährleistet und Lastabstürze verhindert werden. Erwerb und Nachweis der Sachkunde für eine Qualifizierung von Befähigten Personen zur Prüfung von Anschlagmitteln gemäß BetrSichV. Die Qualifizierung wird entsprechend der Verfahrensgrundsätze (VG) 002 der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge (FKH) im Haus der Technik durchgeführt. Nach bestandener Abschlussprüfung wird ein entsprechendes Zertifikat erteilt.
Veranstaltungsort: Essen
Termin: 19.11.2025 – 20.11.2025
www.hdt.de/VA25-00065
