Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

 

Zum Thema Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z.B. aus einem Lastabsturz, Umsturz des Kranes oder Versagen der Krankonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen wären nicht nur die unmittelbar mit dem Kran Beschäftigten, z. B. Kranführer und Anschläger, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten. Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme (Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung) und nach prüfpflichtigen/wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet.

 

Zielsetzung Der Lehrgang dient zur Vorbereitung auf die in Abschnitt 3.2 der VG 001 geforderte schriftliche Prüfung. Alternativ dient er zur Vorbereitung auf das entsprechend Ziffer 2 Nr. 4 der DGUV G 309-005 geforderte Fachgespräch. Achtung! Berufsausbildungsabschluss mindestens Meister bzw. staatlich geprüfter Techniker. Die Teilnehmer/-innen lernen an Hand von Beispielen aus der Praxis die Anwendung und den Umgang mit den relevanten Normen, Vorschriften und Gesetzen für Krane.  

Veranstaltungsort: Lindau
Termin: 17.06.2024 – 21.06.2024
www.hdt.de/VA24-00217