
Geprüfte Befähigte Person zur Erstellung einer Risikobeurteilung für Krane und Hebezeuge
Zum Thema Entsprechend der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eine Risikobeurteilung für seine Maschine erstellen, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Anschließend muss unter Berücksichtigung dieser Risikobeurteilung die Maschine konstruiert und gebaut werden. Diese muss unter den vorgesehenen Bedingungen – aber auch unter Berücksichtigung einer „vernüftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler“ – sicher funktionieren, ohne dass Personen einer Gefährdung ausgesetzt sind.
Zielsetzung In dieser Fachveranstaltung sollen die Teilnehmenden lernen, wie eine Risikobeurteilung für einen Kran erstellt wird bzw. es soll den Teilnehmenden vermittelt werden, wie man eine Risikobeurteilung bewerten kann. Es wird anhand von konkreten Gefährdungen, die beim Kranbetrieb auftreten können, eine Risikobeurteilung erläutert.
Veranstaltungsort: Essen
Termin: 23.09.2026 – 24.09.2026
www.hdt.de/VA26-00320

