Gefährdungsbeurteilung für die zurückgezogene DGUV 52/53

 

Zum Thema Nach der geplanten Zurückziehung der DGUV V52/53, sind die Betreiber von Kranen und Hebezeugen aufgefordert/verpflichtet, die für „Altanlagen“ bestehenden Bestimmungen der UVV „Krane“ in einer Gefährdungsbeurteilung zu bewerten. Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung hat der Betreiber (Arbeitgeber/in) die Möglichkeit, über die grundsätzlich zu erstellende Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge Abweichungen selbst bewerten zu können (müssen).

 

Zielsetzung Erwerb und Nachweis der Fachkunde für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge zur Zurückziehung der DGUV V52/53 (Unfallverhütungsvorschrift „Krane“).

Veranstaltungsort: Essen
Termin: 06.10.2026 – 07.10.2026
www.hdt.de/VA26-00276